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23.12.2024

Verpackungsgesetz – Rechtliche Pflichten & Hürden

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Für die Hersteller eines Produkts besteht durch das Verpackungsgesetz eine sogenannte Produktverantwortung. Die Hersteller sind damit für die von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen zuständig und sollen sich gleichzeitig bemühen den Müll auf ein Minimum zu reduzieren. So besteht seit Juli 2022 auch eine Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID. Viele Unternehmen stellen die Anforderungen des Verpackungsgesetz regelmäßig vor große Herausforderungen. Auch wir von der GEH Wasserchemie mussten uns dieser großen Aufgabe stellen, um unserer Herstellerverantwortung bestmöglich nachzukommen. So sind wir heute erfolgreich im öffentlichen Verpackungsregister eingetragen. 

Verpackungsgesetz – Die Umwelt Compliance von GEH Wasserchemie

Als Inverkehrbringer industrieller Ware agieren wir größtenteils im B2B-Bereich. Die Verpackungen fallen am Ende also in der Regel nicht als Abfall beim Endverbraucher an. Somit sind wir nach dem Verpackungsgesetz nicht systembeteiligungspflichtig. Die Rücknahme- und Verwertungspflicht nach dem Verpackungsgesetz gilt jedoch auch für uns. Um dieser bedeutsamen Verpflichtung nachzukommen, haben wir seit 2022 einen Zeichennutzungsvertrag mit der RIGK abgeschlossen. Dieser regelt die Kennzeichnung und die Rücknahme unserer Verpackungen sowie die Überprüfung und Bescheinigung der in Verkehr gebrachten Stückzahlen.

Um den Anforderungen des Verpackungsgesetzes adäquat nachzukommen, empfiehlt sich eine Integration in das sogenannte RIGK-System. Über das RIGK-System können Sie industrielle und gewerbliche Kunststoffverpackungen entsorgen, welche für nicht-schadstoffhaltige Füllgüter genutzt wurden. So sorgt das zertifizierte Rücknahmesystem bereits seit über 25 Jahren dafür, dass gebrauchte Kunststoffe nachhaltig entsorgt werden. So wird das RIGK-Logo auf unseren Verpackungen sowie dem Lieferschein sichtbar angebracht. Um den Anforderungen des Verpackungsgesetz nachzukommen und mehr noch für ein besseres Morgen zu sorgen, nutzen wir so für die Versendung unserer Produkte zwei Verpackungsarten:

  • Big Bags (Füllmenge 500 - 910 kg GEH) auf Einweg-Holzpalette
  • Eimer (20 Liter) gestapelt auf Einweg-Holzpalette

 

Informationen zum Verpackungsgesetz

Das Verpackungsgesetz ist am 01. Januar 2019 in Kraft getreten und hat die bis dahin wirksame Verpackungsordnung abgelöst. Am 01. Januar 2022 wurde das Gesetz, welches die rechtmäßige Entsorgung von Verpackungsmaterialien regelt, noch einmal verschärft. Nach § 15 des Verpackungsgesetz sind sogenannte Industrie- und Gewerbeverpackungen zwar nicht systembeteiligungspflichtig, in einem dualen System jedoch rücknahme- und verwertungspflichtig. Dabei gelten die Regelungen des Verpackungsgesetz für alle, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen in Umlauf bringen. Damit gilt das Gesetz auch für Online-Händler. Durch das Verpackungsgesetz wurde eine zentrale Stelle geschaffen, welche mit dem Ziel agiert, eine Verpackungsentsorgung auf wettbewerbsneutraler und nachhaltiger Basis zu schaffen.

 

Verpackungsgesetz – Das RIGK-Logo

Seit einiger Zeit sind wir nun Teil des RIGK-Systems, um hierdurch unserer Produktverantwortung aus dem Verpackungsgesetz bestmöglich nachzukommen. Als Teil dieses Systems wird auf unseren Verpackungen das RIGK-Logo aufgedruckt oder alternativ im Lieferschein genannt. Das RIGK-Logo soll dabei dem Endverbraucher signalisieren, dass er alle restentleerten Verpackungen einfach und bequem an einer RIGK-Annahmestelle abgeben kann. Das Ganze ist hierbei besonders effizient und bundesweit möglich. Somit können wir als Zeichennutzer des RIGK-Systems nachhaltiger agieren. So werden nach der Rücknahme alle Verpackungen abhängig vom Verschmutzungsgrad und der Sortenreinheit verwertet. Die Verpackungen werden separiert, zerkleinert, gesäubert und schließlich zu Regranulat verarbeitet. Aus diesem Regranulat können anschließend neue Kunststoffprodukte gefertigt werden, wodurch ein nachhaltiger Wertstoffkreislauf entsteht.

Verpackungsgesetz – Die wichtigsten Normierungen auf einen Blick

Das Verpackungsgesetz beinhaltet eine Fülle neuer Normierungen, die auf den ersten Blick nicht immer leicht zu entziffern sind. Aus diesem Grund haben wir die wichtigsten sowie gänzlich neue Normierungen hier für Sie zusammengefasst.

  • 15 Verpackungsgesetz Abs. 1 Satz 5 – Informationspflicht: Neuerdings besteht die Pflicht, Endverbraucher über die Rückgabemöglichkeiten an sich sowie deren Bedeutung und Zweck aufzuklären. Für Kunden, die sich dem RIGK-Rücknahmesystem angeschlossen haben, ist diese Informationspflicht nichts Neues. Das RIGK-Zeichen signalisiert dem Kunden, dass er als Endverbraucher restentleerte Verpackungen einfach an einer RIGK-Annahmestelle abgeben kann – effizient, kostenlos und bundesweit. Weiter Informationen werden dann in der Regel auf der Unternehmenswebsite geteilt.
  • 15 Verpackungsgesetz Abs. 3 – Dokumentationspflicht für in Deutschland in den Verkehr gebrachte Packmittel: Die Nachweispflicht über die Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungsanforderungen wurde noch einmal erweitert und stärker in den Fokus gerückt. Die in Verkehr gebrachten, zurückgenommenen und verwerteten Verpackungen sind in differenzierter, nachprüfbarer sowie zuverlässiger Form zu dokumentieren.
  • 9 Verpackungsgesetz – Registrierungspflicht: Gemäß Verpackungsgesetz sind die Hersteller dazu verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen von Verpackungen bei der eigens hierfür geschaffenen zentralen Stelle registrieren zu lassen. Ohne eine solche Registrierung dürfen Waren in systembeteiligungspflichtigen Verpackungen nicht verkauft werden.
  • 10 Verpackungsgesetz – Datenmeldepflicht: Neben der Registrierung müssen Hersteller auch solche Angaben, die im Rahmen einer Systembeteiligung zu den Verpackungen getätigt wurden, unverzüglich an die Zentrale Stelle übermitteln. Zu den hier relevanten Daten zählen: Registrierungsnummer, Materialart und Masse der Verpackungen, Name des Systems sowie Zeitraum, in welchem die Systembeteiligung vorgenommen wurde.

 

Seit Juli 2022 müssen sich Firmen gemäß Verpackungsgesetz darüber hinaus beim Verpackungsregister LUCID registrieren. Dieser Forderung sind wir selbstredend gerne nachgekommen. So können Sie uns unter der Registrierungsnummer DE1652291771202 identifizieren. Wenn Sie mehr über GEH und unsere Arbeitsweise erfahren möchten, besuchen Sie doch gerne unsere Website!

Zögern Sie nicht bei weiteren Fragen zu unserer Compliance bezüglich dem Verpackungsgesetz und anderen umweltbezogenen Gesetzen. Nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und antworten Ihnen schnellstmöglich.